Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
Als Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bezeichnet man alle Prozesse, durch die sichergestellt wird, dass die für das Luftfahrzeug geltenden Verordnungen und Regularien eingehalten werden und es sicher betrieben werden kann.
Jedes Know-how ist spezifisch: Unsere Experten verfügen über fundierte Kenntnisse der übergeordneten Prozesse und Verfahren gemäß Verordnung (EU) 1321/2014 Teil 145 & Part M zur Aufrechterhaltung der Luftfahrttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen. Wir beraten Sie bei der Umsetzung von Bestimmung und Anforderungen für freigabeberechtigtes Personal und unterstützen Sie bei Erstellung der firmenspezifischen Zulassungsvorschrift (Written Practice).
Selbstredend beachten wir dabei alle gültigen Normen (z.B. ASTM E 1444, ASTM E 1417 etc.) und Vorschriften. Somit werden wir auch den besonderen Anforderungen der Luft- und Raumfahrt gerecht.
Wenn Vorschriften und Regularien Raum zur Interpretation lassen, nehmen wir Kontakt mit der jeweils benannten Stelle auf und klären den Sachverhalt, so dass Sie größtmögliche Rechtssicherheit erhalten.