Anbindung als verantwortliche Stufe-3-Person

Die Ausbildung und Qualifikation einer eigenen Stufe-3-Person dauert einige Jahre. Damit Sie trotzdem Ihr Geschäftsmodell ausbauen können, nutzen Sie in der Zwischenzeit unsere Stufe-3-Anbindungsverträge. Rufen Sie uns an und lernen Sie unsere erfahrenen Stufe-3-Personen kennen. Wir betreuen Sie gern.

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Anbindung als verantwortliche Stufe-3-Person

Die Anbindung einer verantwortlichen Stufe-3-Person ist eine unumgängliche Forderung des Luftfahrtbundesamtes zur Überwachung der firmenspezifischen Zulassung und zur Durchführung der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (NDT).

Verfügt ein Unternehmen über keine eigene Prüfaufsicht, d.h. über keine Stufe-3-Person nach DIN EN 4179 in dem jeweiligen Verfahren, so stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen und qualifizierten Personal zur Seite.

Wir stellen regelmäßig, gerade auch kleineren Firmen und Startups, eine externe Anbindung einer Stufe-3-Person in allen gängigen NDT-Verfahren wie PT, MT, ET, UT und RT her. Diese überwacht und betreut Ihr firmeneigenes NDT-Fachpersonal der Stufe 1 und 2 in den in Ihrem Unternehmen praktizierten NDT-Verfahren.

Weitere Aufgaben unserer Stufe-3-Person bestehen darin, Ihr NDT-Fachpersonal sowie Ausrüstung zu auditieren. Der sogenannte jährliche Review-Test ist Bestandteil der DIN EN 4179 zur Qualifizierung und Zulassung des Prüfpersonals. Somit obliegt Überprüfung der Eignung und Zulassung des NDT-Fachpersonals der Stufe 1 und 2 und deren Arbeitsplatzbewertung unserer verantwortlichen Stufe-3-Person. Auch steht diese Ihnen beratend bei Anschaffung von Prüfeinrichtungen, bei der Prüfplanung und der Erstellung von Prüfanweisungen zur Seite.

Interessierte Branchen:

Luft- und Raumfahrt